§ 7 In- und Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. August 2025
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2025 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Juli 2025 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Gebühren bei der Benützung von Militärflugplätzen, BGBl. II Nr. 127/2008, außer Kraft.
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