(1) Durch geeignete Maßnahmen ist die Exposition von Personen durch die von Brachytherapie-Patientinnen/-Patienten ausgehende Strahlung zu verringern. Solche Maßnahmen sind insbesondere die Unterbringung solcher Patientinnen/Patienten in eigenen Räumen, Abschirmungen zwischen den Betten und Beschränkung des Aufenthaltes von Personal bei solchen Patientinnen/Patienten auf das zu deren Betreuung unumgängliche Ausmaß.
(2) Werden mehrere Brachytherapie-Patientinnen/-Patienten in einem Raum untergebracht, so darf an jedem einzelnen Bett die von Patientinnen/Patienten in den anderen Betten bewirkte Ortsdosisleistung, gemittelt über 168 Stunden, einen Wert von 25 Mikrosievert pro Stunde nicht überschreiten.
(3) Räume, in denen Brachytherapie-Patientinnen/-Patienten untergebracht sind oder in denen zwecks Vorbereitung für die Durchführung von Brachytherapien Tätigkeiten mit radioaktiven Quellen ausgeübt werden, müssen die erforderliche Abschirmung aufweisen. Der Berechnung der erforderlichen Abschirmung sind die in Anlage 7 Abschnitt B der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020 angeführten Ortsdosisleistungswerte zugrunde zu legen.
Rückverweise
MedStrSchV · Medizinische Strahlenschutzverordnung
§ 45 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
…16 Abs. 4, 18 Abs. 4, 26 Abs. 1 Z 2 und 3 sowie Abs. 4, die §§ 36 Abs. 3, 39 Abs. 1, 2, 4 Z 1 und Abs. 5, die Überschrift zum 17. Abschnitt, der Entfall des…
§ 39 Bestimmungen für nuklearmedizinische Betriebe
…aus methodischen Gründen andere Erfordernisse vorliegen. (4) Werden offene radioaktive Stoffe einer Patientin/einem Patienten zur Therapie verabreicht, sind die Bestimmungen des § 36 entsprechend anzuwenden. Zusätzlich gilt Folgendes: 1. Bis zu der nach Z 4 möglichen Entlassung ist die Patientin/der Patient in einem eigens dafür vorgesehenen…
§ 37 Brachytherapie mittels implantierter radioaktiver Stoffe
…1) Werden umschlossene radioaktive Stoffe einer Patientin/einem Patienten implantiert, so gelten zusätzlich zu § 36 folgende Bestimmungen: 1. Bis zu der nach Z 3 möglichen Entlassung ist die Patientin/der Patient in einem eigens dafür vorgesehenen Raum stationär unterzubringen…