– Strahlenbiologie und Strahlenrisiko
– Rechtliche Grundlagen
– Überweisungsleitlinien für die medizinische Bildgebung
– Klinische Kontrollen
– Röntgeneinrichtungen
– Bildqualität
– Dosisgrößen
– Schutzmaßnahmen für Personal und Patientinnen/Patienten unter Berücksichtigung von Kindern, Erwachsenen und Schwangeren
Die Grundausbildung ist Voraussetzung für eine spezielle Ausbildung nach Z 2, 3, 4, 5 oder 6.
– Grundlagen von radiografischen Bildgebungssystemen
– Optimierung von Bildqualität und Dosis
– Qualitätssicherung
– Diagnostische Referenzwerte für Röntgenaufnahmen
– Demonstration der Abhängigkeit der Bildqualität von der Dosis
– Grundlagen von Durchleuchtungssystemen
– Strahlengeometrie
– Strahlenschutzfunktionen von Durchleuchtungsgeräten
– Qualitätssicherung
– Diagnostische Referenzwerte für Durchleuchtungen
– Demonstration der Auswirkung von Untersuchungsparametern und Schutzmaßnahmen auf die Dosis von Patientinnen/Patienten und Personal
– Grundlagen von Durchleuchtungssystemen
– Strahlengeometrie
– Strahlenschutzfunktionen von Durchleuchtungsgeräten
– Qualitätssicherung
– Diagnostische Referenzwerte für interventionelle Eingriffe
– Optimale Untersuchungsprotokolle für verschiedene interventionelle Eingriffe
– Grenzwerte für die Haut- und Augenlinsendosis sowie Messung dieser Dosen
– Demonstration der Auswirkung von Untersuchungsparametern und komplexen spezifischen Schutzmaßnahmen auf die Dosis von Patientinnen/Patienten und Personal
– Grundlagen von CT-Geräten
– CT-Dosisbegriffe
– Qualitätssicherung
– Diagnostische Referenzwerte für CT-Untersuchungen
– Optimale Untersuchungsprotokolle für verschiedene CT-Untersuchungen und CT-Interventionen
– Demonstration der Abhängigkeit der Bildqualität von der Dosis
– Demonstration der Auswirkung von Untersuchungsparametern und Schutzmaßnahmen auf die Dosis von Patientinnen/Patienten und Personal sowie die Bildqualität
– Grundlagen von zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen
– Optimierung von Bildqualität und Dosis
– Qualitätssicherung
– Demonstration der Abhängigkeit der Bildqualität von der Dosis
– Offene radioaktive Stoffe
– Strahlenbiologie und Strahlenrisiko
– Rechtliche Grundlagen
– Überweisungsleitlinien für die medizinische Bildgebung
– Klinische Kontrollen
– Grundlagen der Nuklearmedizin-Geräte
– Bildqualität
– Dosisgrößen
– Qualitätssicherung
– Diagnostische Referenzwerte für nuklearmedizinische Untersuchungen
– Schutzmaßnahmen für Personal und Patientinnen/Patienten unter Berücksichtigung von Kindern, Erwachsenen und Schwangeren
– Nachweis einer Kontamination, Dekontaminierung
– Strahlenbiologie und Strahlenrisiko
– Rechtliche Grundlagen
– Klinische Kontrollen
– Umschlossene radioaktive Quellen für Therapie
– Grundlagen der Strahlentherapie-Geräte
– Dosisgrößen
– Qualitätssicherung
– Schutzmaßnahmen für Personal und Patientinnen/Patienten unter Berücksichtigung von Kindern, Erwachsenen und Schwangeren
Rückverweise
MedStrSchV · Medizinische Strahlenschutzverordnung
§ 45 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
…1) Diese Verordnung tritt mit 6. Februar 2018 in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Medizinische Strahlenschutzverordnung, BGBl. II Nr. 409/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr…
§ 9 Aus- und Fortbildung
…den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen haben über eine anerkannte Ausbildung in den betreffenden Anwendungen und über anwendungsspezifische Kenntnisse im Strahlenschutz zu verfügen. (2) Sofern die in Abs. 1 genannten Personen nicht bereits im Rahmen ihrer Ausbildung gemäß Abs. 1 ausreichende anwendungsspezifische Kenntnisse im Strahlenschutz erworben…