§ 53 Außerkrafttreten
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§ 53 Außerkrafttreten — MAB-AV
(1) Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste, BGBl. Nr. 560/1974, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.
(2) Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr. 216/1961, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2014 außer Kraft.
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