(1) Die Lehrgangsteilnehmer/innen bzw. Schüler/innen haben im Rahmen der praktischen Ausbildung eine Dokumentation über den Kompetenzerwerb im Sinne der Qualifikationsprofile gemäß den Anlagen 11 bis 17 zu führen.
(2) Die Dokumentation ist von den Fachkräften bzw. vom/von der Ausbildungsverantwortlichen jeweils mit Unterschrift und Datum zu bestätigen, welche der im jeweiligen Qualifikationsprofil vorgesehenen Kompetenzen erreicht worden sind. In der Dokumentation sind insbesondere
1. die Dauer der praktischen Ausbildung sowie
2. der stattgefundene Kompetenzerwerb
festzuhalten.
(3) Wird der erforderliche Kompetenzerwerb eines/einer Lehrgangsteilnehmers/-in bzw. Schülers/-in im Rahmen eines Praktikums nicht bestätigt, ist das jeweilige Praktikum ehestmöglich zu wiederholen.
(4) Die Wiederholung des Praktikums ist nach Möglichkeit in einer anderen Organisation oder Organisationseinheit durchzuführen, ausgenommen bei dualer Ausbildung in der Ordinationsassistenz. Die Wiederholung des Praktikums ist in der Dokumentation über die praktische Ausbildung abzuzeichnen.
(5) Im Rahmen eines MAB-Aufbaumoduls darf ein Praktikum höchstens einmal wiederholt werden.
(6) Führt auch die Wiederholung des Praktikums zu keinem Kompetenzerwerb, ist die gesamte praktische Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zu wiederholen. Führt die Wiederholung der praktischen Ausbildung einschließlich der Wiederholungsmöglichkeiten gemäß Abs. 3 und 4 wieder zu keinem Kompetenzerwerb, scheidet der/die Lehrgangsteilnehmer/in bzw. Schüler/in automatisch aus der Ausbildung aus.
Rückverweise
MAB-AV · MAB-Ausbildungsverordnung
§ 14 Anrechnung von Prüfungen und Praktika
…erfolgreich absolvierter theoretischer Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsbestätigung gemäß Anlage 18 sowie die Anrechnung erfolgreich absolvierter praktischer Ausbildung in der Dokumentation der praktischen Ausbildung (§ 24) zu vermerken. (4) Eine Anrechnung auf die kommissionelle Abschlussprüfung im Rahmen eines MAB-Aufbaumoduls gemäß den Anlage 2 bis 8 ist nicht möglich. (5) Eine…
§ 15 Anrechnung der praktischen Ausbildung bei dualer Ausbildung in der Ordinationsassistenz
…Ordinationsassistenz absolvierten Praktika. (2) Der/Die Ausbildungsverantwortliche hat die Anrechnung erfolgreich absolvierter Praktika in der Ordinationsassistenz in der Dokumentation über die praktische Ausbildung (§ 24) zu vermerken.…
§ 37 Anpassungslehrgang
…sind zur Teilnahme an der entsprechenden theoretischen Ausbildung verpflichtet. Eine Prüfung ist nicht abzulegen. (4) Der Kompetenzerwerb im Rahmen eines Anpassungslehrgangs ist gemäß § 24 zu beurteilen und zu dokumentieren.…
§ 16 Ausschluss und automatisches Ausscheiden aus der Ausbildung
…die Dienstgeber/in vor der Entscheidung über den Ausschluss zu hören. (4) Das erfolglose Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten (§ 21 Abs. 2, § 24 Abs. 5, § 33 Abs. 5, § 35 Abs. 3) führt zu einem automatischen Ausscheiden des/der Lehrgangsteilnehmers/-in bzw…