BundesrechtVerordnungenMAB-AusbildungsverordnungAnl. 7

Anl. 7

In Kraft seit 12. September 2015
Up-to-date

Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Ordinationsassistenz hat mindestens 650 Stunden zu umfassen. Von den 650 Stunden müssen mindestens 325 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 285 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.

Die verbleibende Differenz von 40 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 650 – 325 – 165 – 120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.

Unterrichtsfächer/Inhalte Mindeststunden Leistungsfeststellung und –beurteilung durch
Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsysteme 40 Lehrkraft
Diagnostische und therapeutische Maßnahmen 60 Prüfungskommission
Arzneimittellehre 8
Administration 20
Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation 30 Lehrkraft
Berufsspezifische Rechtsgrundlagen 7 Lehrkraft
Mindeststunden 165
Praktikumsstellen Mindeststunden
ärztliche Ordinationsstätte, ärztliche Gruppenpraxis, selbständiges Ambulatorium, Sanitätsbehörde, nicht bettenführende Organisationseinheit einer Krankenanstalt 325

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