Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Operationsassistenz hat mindestens 1 100 Stunden zu umfassen. Von den 1 100 Stunden müssen mindestens 550 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 392 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.
Die verbleibende Differenz von 158 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 1 100 – 550 – 272 – 120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.
Unterrichtsfächer/Inhalte | Mindeststunden | Leistungsfeststellung und –beurteilung durch |
Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsysteme | 40 | Lehrkraft |
Anatomie und (Patho-)Physiologie: Skeletto-muskuläres System | 40 | Lehrkraft |
Arbeitsplatz Operationssaal | 155 | Prüfungskommission |
Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation | 30 | Lehrkraft |
Berufsspezifische Rechtsgrundlagen | 7 | Lehrkraft |
Mindeststunden | 272 |
Praktikumsstellen | Fachbereich | Mindeststunden |
Krankenanstalt | Operationssaal - für Traumatologie/Orthopädie, - für Viszeral-/Gefäßchirurgie, - nach Wahl | 550 |
Rückverweise
MAB-AV · MAB-Ausbildungsverordnung
§ 25 Kommissionelle Abschlussprüfung – Zulassung
…1) Am Ende der theoretischen und praktischen Ausbildung der MAB-Aufbaumodule gemäß den Anlagen 2 bis 8 ist eine kommissionelle Abschlussprüfung vor der Prüfungskommission abzulegen. (2) Ein/e Lehrgangsteilnehmer/in bzw. Schüler/in ist zur…