Anl. 5
In Kraft seit 01. Oktober 2013
Up-to-date
Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Obduktionsassistenz hat mindestens 650 Stunden zu umfassen. Von den 650 Stunden müssen mindestens 325 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 233 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.
Die verbleibende Differenz von 92 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 650 – 325 – 113 – 120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.
Unterrichtsfächer/Inhalte | Mindeststunden | Leistungsfeststellung und –beurteilung durch |
Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsysteme | 40 | Lehrkraft |
Obduktion einschließlich Geräte- und Instrumentenlehre und Versorgung der Präparate | 36 | Prüfungskommission |
Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation | 30 | Lehrkraft |
Berufsspezifische Rechtsgrundlagen | 7 | Lehrkraft |
Mindeststunden | 113 |
Praktikumsstellen | Fachbereich | Mindeststunden |
Krankenanstalt, gerichtsmedizinisches/anatomisches/pathologisches Institut | Pathologie | 325 |
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