Anl. 3
In Kraft seit 01. Oktober 2013
Up-to-date
Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Gipsassistenz hat mindestens 650 Stunden zu umfassen. Von den 650 Stunden müssen mindestens 325 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 247 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.
Die verbleibende Differenz von 78 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 650 – 325 – 127 – 120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.
Unterrichtsfächer/Inhalte | Mindeststunden | Leistungsfeststellung und –beurteilung durch |
Anatomie und (Patho-)Physiologie: Skelettomuskuläres System | 40 | Lehrkraft |
Gipstechnik (einschließlich Lagerung und Betreuung von Patienten/-innen) | 50 | Prüfungskommission |
Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation | 30 | Lehrkraft |
Berufsspezifische Rechtsgrundlagen | 7 | Lehrkraft |
Mindeststunden | 127 |
Praktikumsstellen | Fachbereich | Mindeststunden |
Krankenanstalt | Gipszimmer | 325 |
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