§ 38 Ausnahmen betreffend Wetterbedingungen für Sichtflüge bei Nacht — LVR 2014
Sichtflüge bei Nacht mit Hubschraubern zur Durchführung von Ambulanz- oder Rettungsflügen sind mit Zustimmung der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle auch bei Wetterbedingungen zulässig, die unter den in SERA.5005 lit. c Z 3 festgelegten Werten liegen, soweit diese Flüge mit einer Geschwindigkeit durchgeführt werden, die es dem Piloten ermöglicht, Hindernisse und andere Luftfahrzeuge so rechtzeitig wahrzunehmen, dass er die zur Vermeidung von Zusammenstößen erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig treffen kann.
§ 51 LVR 2014 · LVR 2014 · Luftverkehrsregeln 2014
§ 51 Inkrafttreten
…1) Diese Verordnung tritt mit 11. Dezember 2014 in Kraft. (2) Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Regelung des Luftverkehrs 2010…
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