§ 20 Flüge nach angenommenen Instrumentenflugbedingungen
In Kraft seit 11. Dezember 2014
Up-to-date
Flüge nach angenommenen Instrumentenflugbedingungen sind nur zulässig, wenn es sich beim Sicherheitspilot gemäß SERA.3220 um einen Piloten mit entsprechender Lizenz und Berechtigungen für das betreffende Luftfahrzeug handelt.
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