§ 19 Zivile Luftraumbeschränkungsgebiete
In Kraft seit 11. Dezember 2014
Up-to-date
LVR 2014
Gliederung
2. Abschnitt Allgemeine Regeln
§ 19 Zivile Luftraumbeschränkungsgebiete
Nach SERA.3145 werden Luftsperrgebiete und Flugbeschränkungsgebiete mit den im Anhang B ersichtlichen (räumlichen und zeitlichen) Grenzen und den Bedingungen der jeweiligen Flugbeschränkungen festgelegt.
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