(1) Mit dem Formular sind folgende Informationen zu übermitteln:
1. Vollständige Bezeichnung des Versicherungsunternehmens;
2. LEI-Code des Versicherungsunternehmens;
3. technische Bezeichnung des Tarifs;
4. Versicherungssparte;
5. Versicherungsart;
6. Prämienzahlungsweise;
7. Rechnungszinssatz;
8. Abrechnungsverband;
9. Gewinnplan;
10. Externe Garantiegeber;
11. frühestmöglicher Versicherungsbeginn;
12. Verkaufsbeginn des Tarifs;
13. Verkaufsende des Tarifs;
14. Neueinreichung (inklusive etwaiger Tarifbezeichnungen von Vorgängerversionen) oder Änderungsversion;
15. Produktnamen des Tarifs (Mehrfacheingabe möglich);
16. Haupt-oder Zusatztarif je Produktname;
17. frühestmöglicher Versicherungsbeginn je Produktname;
18. Verkaufsbeginn je Produktname;
19. Verkaufsende je Produktname.
(2) Das Formular ist unter Beachtung der von der FMA aufgelegten Datenliste zu übermitteln. Dabei sind die amtlich festgelegten Datenmerkmale einschließlich des Datensatzaufbaues zu beachten.
Rückverweise
LV-VMGV · Lebensversicherung Versicherungsmathematische Grundlagen-Verordnung
§ 1 Form der Übermittlung
…2016 sind der FMA in standardisierter Form mit dem Dokument „Versicherungsmathematische Grundlagen“ gemäß § 2 und mit dem Formular gemäß § 3 auf elektronischem Wege zu übermitteln. (2) Das Dokument und das Formular gemäß Abs. 1 sind der FMA für jeden Tarif gesondert zu übermitteln.…
§ 6 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
…dem 1. Jänner 2016 eingereicht wurden, ist das Dokument „Versicherungsmathematische Grundlagen“ erst im Falle von Änderungen gemäß § 4 neu vorzulegen. (3) Für alle nach dem 31. Dezember 2015 im Verkauf befindlichen Tarife ist das Formular gemäß § 3 bis spätestens zum 30. Juni…
§ 4 Übermittlung von Änderungen
…1) Wenn der ursprüngliche Tarif in den Posten gemäß § 2 Abs. 4 oder gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 13 auch für bereits bestehende Verträge angepasst wird, ist eine Änderungsversion des Dokuments „Versicherungsmathematische Grundlagen“ zu…
§ 5 Inhalte der Gliederungsposten
…inklusive Zusatzleistungen und Erwerbsunfähigkeitsversicherung); j) Versicherung gegen schwere Krankheiten (Dread-Disease Versicherung); k) Pflegeversicherung; l) Sonstige Versicherungsart. Mischprodukte sind unter „sonstige Versicherungsart“ auszuweisen. 3. Neueinreichung oder Änderungsversion (Posten 8.): Hier ist anzuführen, ob es sich um die Übermittlung einer Änderungsversion gemäß § 4 Abs. 1 oder…