Die Aufwendungen für die Dotierung der Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer (§ 146 Abs. 4 Posten III.8. VAG 2016) zuzüglich allfälliger Direktgutschriften haben in jedem Geschäftsjahr mindestens 85% der Mindestbemessungsgrundlage gemäß § 4 zu betragen.
Rückverweise
VU-AktBV · Versicherungsunternehmen-Aktuarsberichtsverordnung
§ 4 Inhalte der Gliederungsposten
…aller Positionen, insbesondere der Aufteilungsschlüssel, ist zu erläutern. Anzugeben sind weiters die erklärte absolute Höhe, die anrechenbaren Direktgutschriften und die anrechenbaren Überdotierungen gemäß § 3 LV-GBV, in der jeweils geltenden Fassung, für die letzten zehn Jahre. Alle Abrechnungsverbände sind anzuführen und zu kennzeichnen, ob sie bei der Mindestdotierung zu berücksichtigen sind…
LV-GBV · Lebensversicherung-Gewinnbeteiligungsverordnung
§ 7 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
…4 Z 2 gilt nicht für die zum 31. Dezember 2015 bilanzierten latenten Steuern, die bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage gemäß § 3 GBVVU berücksichtigt wurden. Diese latenten Steuern sind spätestens zum Zeitpunkt der Auflösung bei der Ermittlung der Mindestbemessungsgrundlage gemäß § 4 zu berücksichtigen. (4) § …
§ 4 Mindestbemessungsgrundlage
… III.1. VAG 2016); 2. + Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge (§ 146 Abs. 5 Posten IV.2. VAG 2016); 3. – Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen (§ 146 Abs. 5 Posten IV.3. VAG 2016); 4. + Sonstige versicherungstechnische Erträge (§ …