§ 4 Erhebungsart
In Kraft seit 15. Januar 2016
Up-to-date
Die Erhebungsmerkmale werden von der OeNB auf folgende Arten erhoben:
1. die Merkmale gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 durch Heranziehung der Daten des Registers der statistischen Einheiten gemäß § 25a des Bundesstatistikgesetzes 2000,
2. alle übrigen Merkmale gemäß § 3 Abs. 1 durch Befragung.
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