BundesrechtVerordnungenLumpy skin disease-Verordnung§ 3

§ 3Maßnahmen zur Früherkennung von LSD in Österreich(LSD-Monitoring)

In Kraft seit 01. Dezember 2017
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Zeigt die epidemiologische Entwicklung, dass sich die Krankheit bis auf ca. 100 km der österreichischen Staatsgrenze angenähert hat, und deshalb mit einem Übergreifen der LSD auf österreichisches Staatsgebiet zu rechnen ist, ist zur Früherkennung einer Infektion folgendermaßen vorzugehen:

1. Festlegung von Risikogebieten sowie Erstellung eines risikobasierten Stichprobenplans durch die AGES.

2. Anordnung von stichprobenhaften amtlichen Untersuchungen in Risikogebieten durch Kundmachung in den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ durch die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen.

3. Verpflichtende Eintragung der Ergebnisse der Untersuchungen ins VIS.

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