§ 3 Zulassung von Kontrollstellen
In Kraft seit 11. Oktober 2006
Up-to-date
Für die Zulassung von Kontrollstellen ist unbeschadet des § 2 eine Verwaltungsabgabe in der Höhe von 528 € zu entrichten.
Rückverweise
LMSVG-EU-QuaDG-AbV · LMSVG-EU-QuaDG-Abgabenverordnung
§ 2 Pauschbeträge
…zu legen, der mit der Zurücklegung des Hin- und Rückweges zwischen dem Amt und dem Ort des Unternehmens gemäß § 3 Z 10 LMSVG verbunden ist. (3) Bei Kontrolltätigkeiten im Sinne des § 1 Z 2 und 3 gilt Abs. 2 mit der Maßgabe, dass der Höhe von Verwaltungsabgaben…