§ 5
In Kraft seit 01. Mai 2021
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2021 in Kraft. Vor diesem Datum ausgestellte Legitimationskarten behalten solange ihre Gültigkeit, als nicht § 1 Abs. 3 zum Tragen kommt.
(2) Die Verordnung des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres über die Ausstellung von Lichtbildausweisen an Angehörige jener Personengruppen, die in Österreich Privilegien und Immunitäten genießen, BGBl. II Nr. 60/2017, tritt mit Ablauf des 30. April 2021 außer Kraft.
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