BundesrechtVerordnungenTiroler Land- und forstwirtschaftliche Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Verordnung

Tiroler Land- und forstwirtschaftliche Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Verordnung

LFSG-VO
In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
Inhaltsverzeichnis
Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung
I. Teil Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anzuwendende bundesrechtliche Vorschriften
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Pflichten der Dienstgeber
§ 4 Pflichten der Dienstnehmer
II. Teil Besondere Vorschriften
1. Abschnitt Arbeitsstätten (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 377/2021)
§ 5 Bauliche Anlagen, Arbeitsräume, Arbeitsplätze
§ 6 Belichtung, Beleuchtung
§ 7 Be- und Entlüftung
§ 8 Schutzmaßnahmen gegen Absturz
§ 9 Türen, Tore
§ 10 Stiegen, Leitern, Steigbügel
§ 11 Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge
2. Abschnitt Betriebseinrichtungen, Arbeitsmittel
§ 12 Allgemeine Schutzmaßnahmen und Schutzvorrichtungen
§ 13 Elektrische Anlagen
§ 14 Fahrzeuge, Fuhrwerke
§ 15 Werkzeuge, Hand- und Arbeitsgeräte
§ 16 Maschinen
§ 17 Allgemeine Schutzvorrichtungen an Maschinen
§ 18 Bedienung und Instandhaltung von Maschinen
§ 19 Ingangsetzen und Abstellen von Maschinen
§ 20 Dreschmaschinen
§ 21 Häckselmaschinen
§ 22 Sägen
§ 23 Hobel- und Fräsmaschinen
§ 24 Zerkleinerungsmaschinen
§ 25 Feldmaschinen und –geräte
§ 26 Von Hand geführte Maschinen mit Kraftantrieb
§ 27 Schleifkörper, Schleifmaschinen
§ 28 Fördereinrichtungen
§ 29 Landwirtschaftliche Greiferanlagen
§ 31 Bodenseilwinden
§ 32 Seilwege
§ 33 Elektroschweißen
§ 34 Druckspritzen, Druckbehälter
3. Abschnitt Arbeitsstoffe
§ 35 Chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe
§ 36 Grenzwerte für Arbeitsstoffe (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 381/2020)
§ 37 Meldung gefährlicher Arbeitsstoffe
4. Abschnitt Arbeitsvorgänge
§ 38 Bildschirmarbeit
§ 39 Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen bei der Waldarbeit
§ 40 Aufsicht
§ 41 Gefahrenbereich
§ 42 Motorsäge, Handwerkzeug
§ 43 Schutzausrüstung, Schutzbekleidung
§ 44 Fällung
§ 45 Arbeiten unter erschwerten Bedingungen
§ 46 Aufarbeitung
§ 47 Prozessor- und Harvesterernte
§ 48 Rückung, Bringung, Transport
§ 49 Arbeiten auf Bäumen
§ 50 Lagerung, Verladung
§ 51 Bestandspflege
§ 52 Umgang mit Tieren, Sicherheitseinrichtungen
§ 53 Arbeitsvorgänge mit gefährlichen Arbeitsstoffen
§ 54 Arbeiten in Gruben sowie in und an Behältern
§ 55 Arbeiten in Silos und Gärkellern
§ 56 Transportarbeiten, Handhabung von Lasten
§ 57 Sprengarbeiten
§ 58 Erdarbeiten
§ 59 Arbeiten zur Stein-, Sand- und Schottergewinnung
§ 60 Nachweis der Fachkenntnisse
5. Abschnitt Lagerung
§ 61 Errichtung von Stapeln und sonstigen Lagern
§ 62 Lagerung gefährlicher Arbeitsstoffe
§ 63 Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
§ 64 Lagerung von Druckgaspackungen
6. Abschnitt Schutzausrüstung, Arbeitskleidung
§ 65 Auswahl, Bereitstellung, Information
§ 66 Gesichts- und Augenschutz
§ 67 Schutz vor physikalischen Einwirkungen
§ 67a Natürliche optische Strahlung
§ 68 Schutz der Atmungsorgane
§ 69 Schutz für Körper und Gliedmaßen
§ 70 Kopfschutz
§ 71 Schutz gegen Absturz
7. Abschnitt Brandschutz (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 377/2021)
§ 72 Vorkehrungen
§ 73 Blitzschutzanlagen
8. Abschnitt Gesundheitsvorsorge
§ 74 Erste Hilfe
§ 75 Gesundheitliche Eignung der Dienstnehmer
§ 76 Eignungs- und Folgeuntersuchungen
9. Abschnitt Sanitäre Vorkehrungen und Einrichtungen (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 377/2021)
§ 77 Trinkwasser
§ 78 Waschgelegenheiten
§ 79 Aborte
§ 80 Umkleide- und Aufenthaltsräume
§ 81 Wohnräume, Unterkünfte
10. Abschnitt Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche
§ 81a Allgemeine Bestimmungen
§ 81b Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln
III. Teil Straf- und Schlussbestimmungen
§ 82 Auflagepflicht
§ 83 Strafbestimmung
§ 84 Geschlechtsneutrale Bezeichnung
§ 85 Umsetzung von Unionsrecht
§ 86 In-Kraft-Treten
Anlage nicht darstellbar