§ 1 Geltungsbereich
In Kraft seit 27. Februar 2024
Up-to-date
Diese Verordnung enthält Bestimmungen über das Controlling im Hinblick auf den Personalaufwand an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen gemäß § 6 des Finanzausgleichsgesetzes 2024, BGBl. Nr. 168/2023, hinsichtlich Nutzung der IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement, die vom Bund bereitgestellt und betrieben werden (im Folgenden: IT-Verfahren des Bundes für Personalmanagement).
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