§ 13 Anlagen
In Kraft seit 01. Juni 2024
Up-to-date
Soweit in dieser Verordnung auf die Anlagen 1, 2 und 3 der VEMF verwiesen wird, bezieht sich die Verweisung auf die Anlagen 1, 2 und 3 in der jeweils geltenden Fassung.
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