Anl. 1
In Kraft seit 01. Juni 2024
Up-to-date
Bezeichnung der Arbeitsstätte: | |
Adresse: | |
Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und beurteilung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: | |
Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 187 LAG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.
Ermittlung durchgeführt von: | |
Datum, Unterschrift: | |
Rückverweise
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