Anl. 1
In Kraft seit 01. Juni 2024
Up-to-date
| Bezeichnung der Arbeitsstätte: | |
| Adresse: | |
| Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und beurteilung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: | |
Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 187 LAG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.
| Ermittlung durchgeführt von: | |
| Datum, Unterschrift: | |
Rückverweise
Keine Verweise gefunden