Die auf einen Wahlvorschlag den gewählten Mitgliedern des Betriebsrates folgenden Wahlwerberinnen und Wahlwerber sind die Ersatzmitglieder, die im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft oder der Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern an deren Stelle zu treten haben.
Rückverweise
LF-BRWO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung
§ 33 Verständigung der Gewählten
…er die Wahl ablehnt, so gilt sie als angenommen. (2) Lehnt eine Gewählte bzw. ein Gewählter die Wahl ab, so tritt das nach § 31 berufene Ersatzmitglied an ihre bzw. seine Stelle.…
§ 2 Zahl der Mitglieder des Betriebsrates
…werden, richtet sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder jeder Arbeitnehmergruppe nach der Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der betreffenden Gruppe. (3) Gleichzeitig sind Ersatzmitglieder (§ 31) zu wählen.…
§ 37 Vereinfachtes Wahlverfahren
…Übrigen gelten die §§ 23 bis 26, § 27 Abs. 1 und 2, § 30 und § 31 sinngemäß. (6) Wurden keine Wahlvorschläge eingebracht, so können Stimmen gültig für jede wählbare Arbeitnehmerin (Wahlwerberin) und jeden wählbaren Arbeitnehmer (Wahlwerber) abgegeben werden. Für jedes Betriebsratsmitglied…