§ 30 Wahl bei einem Wahlvorschlag
In Kraft seit 01. Juni 2023
Up-to-date
(1) Wird nur ein gültiger Wahlvorschlag eingebracht, so sind die Betriebsratsmitglieder mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu wählen.
(2) Erreicht dieser Wahlvorschlag nicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, so hat der Wahlvorstand das Wahlverfahren mittels einer neuen Wahlkundmachung unverzüglich von neuem einzuleiten.
Rückverweise
LF-BRWO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung
§ 37 Vereinfachtes Wahlverfahren
…entscheidet das Los. Im Übrigen gelten die §§ 23 bis 26, § 27 Abs. 1 und 2, § 30 und § 31 sinngemäß. (6) Wurden keine Wahlvorschläge eingebracht, so können Stimmen gültig für jede wählbare Arbeitnehmerin (Wahlwerberin) und jeden wählbaren Arbeitnehmer (Wahlwerber) abgegeben…