Anl. 1
In Kraft seit 01. Juni 2023
Up-to-date
Beispiel 1: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Mittwoch, den 26. Jänner, um 10 Uhr.
Die achttägige Frist endet am Freitag, den 4. Februar, um 24 Uhr.
Beispiel 2: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Donnerstag, den 18. Dezember, um 14 Uhr.
Die achttägige Frist endet am Dienstag, den 30. Dezember, um 24 Uhr.
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