§ 17 Beurteilung der Leistungsfeststellungen in Praxis (Kindergartenpraxis, Hortpraxis, Heimpraxis, Praxis der Sozialpädagogik ua.) an Bildungsanstalten
In Kraft seit 23. Dezember 2016
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Bei der Beurteilung der Leistungsfeststellungen in Praxis (Kindergartenpraxis, Hortpraxis, Heimpraxis, Praxis der Sozialpädagogik ua.) an Bildungsanstalten sind unter Bedachtnahme auf die Aufgabenstellungen zu berücksichtigen:
a) fachliches Wissen und Können sowie berufspraktische Fertigkeiten,
b) Planung und Vorbereitung,
c) Durchführung,
d) Führung und Erzieherverhalten sowie
e) schriftliche Arbeiten.
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