§ 3 Personenbezogene Daten
In Kraft seit 01. März 2005
Up-to-date
Die Dienstkarte hat folgende personenbezogene Daten aufzuweisen:
1. auf der Vorderseite:
a) Lichtbild,
b) Vor- und Familienname,
c) Funktion,
d) Bezeichnung der Behörde, in deren Namen das Aufsichtsorgan tätig wird,
e) Seriennummer,
f) Schriftzug „Gültig bis“ und das jeweilige Ablaufdatum;
2. auf der Rückseite:
a) rechtliche Grundlagen für die jeweilige Aufsichtstätigkeit
b) Unterschrift des Inhabers.
Rückverweise
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