§ 6 Hausmüllabfuhr
In Kraft seit 15. Juni 2016
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L-AVO
Gliederung
ABSCHNITT 3 Ausnahmen von einzelnen Vorschriften
§ 6 Hausmüllabfuhr
Abweichend von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und § 15 AZG kann bei Lenkerinnen und Lenkern an Tagen, an denen sie ausschließlich und nachweislich zur Hausmüllabfuhr eingesetzt werden, die Lenkpause entfallen.
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