Diese Verordnung gilt für kleine Versicherungsvereine gemäß § 5 Z 4 VAG 2016.
Rückverweise
kV-KAV · kleine Versicherungsvereine Kapitalanlageverordnung
§ 5 Inkrafttreten
…1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. (2) § 2 Abs. 3, § 3 und § 4 in…
§ 4 Kapitalanlagegrenzen
…im Ausmaß von jeweils 15% in Bezug auf die jeweilige Einzel- bzw. Gesamtgrenze, wenn die Eigenmittel eines kleinen Versicherungsvereines das gemäß den §§ 1 bis 3 der kleine Versicherungsvereine Eigenmittelerfordernisverordnung (kV-EEV), BGBl. II Nr. 94/2015, ermittelte Eigenmittelerfordernis um mindestens 30% übersteigen. (5) Wenn die Eigenmittel nicht den in Abs. 4 festgelegten…
§ 3 Geeignete Vermögenswerte
…1) Folgende Vermögenswerte gemäß § 2 sind für die Kapitalanlage kleiner Versicherungsvereine geeignet: 1. in Euro denominierte, nicht nachrangige Schuldverschreibungen, welche ein „Investment Grade…