Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der Information über das Ausmaß und die Gründe einer vorgenommenen Prämienanpassung gemäß § 135e Abs. 2 Z 3 VAG 2016 darüber zu informieren,
welche konkreten Gründe der vorgenommenen Prämienanpassung zugrunde liegen und
dass gemäß § 178f Abs. 3 VersVG die Fortsetzung des Vertrags mit höchstens gleichbleibender Prämie und angemessen geänderten Leistungen verlangt werden kann.
Rückverweise
KV-InfoV · Krankenversicherung Informationspflichtenverordnung
§ 6 Inkrafttreten
…in Kraft und ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2016 abgeschlossen werden. (2) Abweichend von Abs. 1 ist § 5 auch auf Versicherungsverträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden. (3) Die §§ 1 bis 5 in der Fassung…
§ 2 Vorvertragliche Informationspflicht hinsichtlich der Leistungen des Versicherungsunternehmens
…Versicherungsschein möglicherweise enthaltenen individuellen Risikoausschlüsse und Wartezeiten aufgrund der individuellen Risikosituation des Versicherten zu erfolgen. Der Versicherungsnehmer ist deutlich auf sein Widerspruchsrecht gemäß § 5 Versicherungsvertragsgesetz – VersVG, BGBl. Nr. 2/1959 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 17/2018, und die daraus für den…