§ 2 Prämienindex
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Zur Ermittlung des Prämienindex ist der Betrag der abgegrenzten Prämien des Geschäftsjahres heranzuziehen. Von diesem Betrag ist der Anteil der Rückversicherer abzuziehen. Auf den so ermittelten Betrag der abgegrenzten Prämien im Eigenbehalt ist ein Satz von 50% anzuwenden.
Rückverweise
kV-EEV · Kleine Versicherungsvereine Eigenmittelerfordernisverordnung
§ 1 Eigenmittelerfordernis
…1) Kleine Versicherungsvereine gemäß § 5 Z 4 VAG 2016 haben das Eigenmittelerfordernis auf Grund der in den §§ 2 und 3 genannten Indizes zu ermitteln. (2) Das Eigenmittelerfordernis hat dem jeweils höheren der beiden gemäß §§ 2 und 3 zu ermittelnden Indizes…