§ 5 Geschäftsjahr
In Kraft seit 01. Januar 2010
Up-to-date
Der Rechnungsabschluss ist in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr aufzustellen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden