§ 6
In Kraft seit 25. Oktober 2024
Up-to-date
§ 6 — KmGV
Diese Verordnung ist für betriebliche oder berufliche Fahrten ab dem 1. Jänner 2025 anzuwenden.
Diese Verordnung ist für betriebliche oder berufliche Fahrten ab dem 1. Jänner 2025 anzuwenden.
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