§ 8 Veröffentlichung
In Kraft seit 27. September 2022
Up-to-date
Die Veröffentlichung hat zumindest transparent auf der Unternehmenswebseite des jeweiligen Netzbetreibers zu erfolgen und kann darüber hinaus auf einer gemeinsamen Webseite der Netzbetreiber stattfinden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden