(1) Die durch Leistung einer Anzahlung (Reugeld) auf das (voraussichtliche) Netzzutrittsentgelt reservierte Kapazität gemäß § 20 Abs. 2 ElWOG 2010 idF BGBl. I Nr. 7/2022 bzw. die, durch insbesondere Netzzusagen und Einspeisebestätigungen, vertraglich vereinbarte Kapazität wird einzelnen Umspannwerken zugeordnet.
(2) Zur Ermittlung der gebuchten Kapazität je Umspannwerk der Netzebene 4 werden sämtliche reservierten und vertraglich vereinbarten Kapazitäten des jeweiligen Umspannwerks unter Berücksichtigung eines Gleichzeitigkeitsfaktors von 88 % summiert.
Rückverweise
KMB-V 2022 · Kapazitätsberechnungsmethoden-Verordnung 2022
§ 4 Berechnungsmethode verfügbare Kapazität
…von erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen, sowie unter Variation der Erzeugungstechnologie und der Verortung der erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen (insbesondere Netzmodell, bestehende Stromerzeugungsanlagen, nach § 7 gebuchte Kapazitäten, Annahmen zu Laststruktur und -profilen, Wetterjahr) im betroffenen Netzgebiet durchzuführen. In zumindest fünfhundert Simulationen ist dabei jener Wert an zusätzlich möglicher erneuerbarer Erzeugungsleistung…