§ 7 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Dezember 2025
Up-to-date
Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2025 in Kraft und ist erstmals auf Melde- und Mitteilungspflichten zum Meldestichtag 31. Dezember 2025 anwendbar. Abweichend von § 4 dritter Satz haben Meldungen und Mitteilungen zum Meldestichtag 31. Dezember 2025 bis zum 30. Juni 2026 zu erfolgen.
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