§ 3 Zusammensetzung der Kommission
In Kraft seit 01. Januar 2001
Up-to-date
In der Kommission sind alle Bundesministerien unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport mit jeweils einem Mitglied und für den Fall der Verhinderung mit einem Ersatzmitglied vertreten.
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