§ 1 Einrichtung der Kommission
In Kraft seit 01. Januar 2001
Up-to-date
Beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport wird zur Vorbereitung und Vorberatung von Angelegenheiten der Informationstechnik (IT) und der ressortübergreifenden IT-Koordinationsaufgaben eine Koordinationskommission für Informationstechnik (im Folgenden Kommission genannt) eingesetzt, die gemäß Abschnitt IV nach Zweckmäßigkeit auf Dauer (ständige) oder für bestimmte Angelegenheiten (nichtständige) Ausschüsse einrichten kann.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden