§ 37
In Kraft seit 01. September 2011
Up-to-date
Die Szenarien sind aus einem relevanten Anlass zu aktualisieren. Ein relevanter Anlass ist:
1. Wesentliche Veränderung der Marktbedingungen seit Auflegung des OGAW;
2. zumindest der Ablauf eines Jahres seit der letzten Aktualisierung;
3. bei Bedarf, um die Zeitabhängigkeit einer Auszahlung widerzuspiegeln.
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