BundesrechtVerordnungenKieferorthopädie-Ausbildungsverordnung§ 1

§ 1Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie

In Kraft seit 01. September 2023
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Die fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie umfasst ein postpromotionelles theoretisches und praktisches Studium in Form eines Universitätslehrgangs auf Vollzeitbasis in der Dauer von mindestens drei Jahren oder entsprechend länger bei Teilzeitausbildung (180 ECTS) an einer österreichischen Universität gemäß Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) oder Privathochschulgesetz (PrivHG).

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