§ 4
In Kraft seit 20. Juni 2018
Up-to-date
§ 4 — Kfl-Bef Bed
Die Kursfahrten sind fahrplangemäß durchzuführen. Der Fahrplan ist verpflichtend barrierefrei im Internet zu veröffentlichen, an den Haltestellen wenigstens auszugsweise (Abfahrtszeiten) anzuschlagen und im Linienfahrzeug mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzulegen.