Die Beförderung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Plätze auf Grund der in der Konzession festgelegten Bestimmungen. Sofern diese kein Bedienungs- oder Halteverbot vorsehen oder es sich um den Betrieb auf Teilstrecken oder um Schnellkurse handelt, besteht Beförderungspflicht auf der gesamten Strecke zwischen allen aus dem Fahrplan ersichtlichen Haltestellen. Während der Fahrt sind die Fahrgäste über die nächste Haltestelle akustisch oder optisch zu informieren.
Rückverweise
Kfl-Bef Bed · Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr
Anl. 1
…Lehrlinge Familienbeihilfe bezogen wird und sie einen mit der Bestätigung ihres Lehrberechtigten versehenen Antrag auf Ausstellung eines Freifahrausweises vorlegen oder gemäß §30j Abs. 3 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, BGBl. Nr. 376/1967, in der jeweils geltenden Fassung, gegen Leistung einer Pauschalabgeltung durch den Bund – vom Selbstbehalt abgesehen…