§ 27
In Kraft seit 19. Januar 2001
Up-to-date
Mit dem Erwerb einer Fahrkarte ist kein Anspruch auf einen Sitzplatz und auf Beförderung in einem bestimmten Fahrzeug verbunden.
Rückverweise
Kfl-Bef Bed · Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr
Anl. 1
…lebende Elternteile, den Kindern Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder gleichgestellt.“ (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 431/2011 ) Wehrpflichtigen, die gemäß § 27 Wehrgesetz 1990 WG, BGBl. Nr. 305, einen Präsenzdienst leisten, kann eine 50%ige Fahrpreisermäßigung für eine Hin- und Rückfahrt gewährt werden. Die Berechtigung…