§ 2
In Kraft seit 19. Januar 2001
Up-to-date
Jeder Fahrgast, der eine Fahrt im Kraftfahrlinienverkehr in Anspruch nimmt, unterwirft sich damit diesen Beförderungsbedingungen.
Rückverweise
Kfl-Bef Bed · Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr
Anl. 1
…gemäß § 8b Abs. 1 Berufsausbildungsgesetz-BAG, BGBl. Nr. 142/1969, absolvieren, Personen, die eine Teilqualifikation gemäß § 8b Abs. 2 Berufsausbildungsgesetz-BAG, BGBl. Nr. 142/1969, absolvieren, Personen, die gemäß § 8c Berufsausbildungsgesetz eine Ausbildung gemäß § 8b Abs. 1 oder…