§ 6 Erhebungsunterlagen
In Kraft seit 01. Oktober 2004
Up-to-date
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit zu stellen und für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen zu sorgen.
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