§ 3 Erhebungsmerkmale
In Kraft seit 01. Oktober 2004
Up-to-date
Zu erheben sind die in den Anlagen angegebenen Erhebungsmerkmale in dem dort angegebenen Betrachtungszeitraum und unter Berücksichtigung der dort angeführten Anmerkungen.
Rückverweise
KEV · Kommunikations-Erhebungs-Verordnung
§ 5 Auskunftspflicht
…1) Auskunftspflichtig ist der Inhaber oder verantwortliche Leiter einer Einheit gemäß § 2. (2) Die Angaben nach § 3 sind von den Auskunftspflichtigen in von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH vorgegebener, strukturierter, elektronischer Form (E-Mail oder Datenträger) der Rundfunk und Telekom Regulierungs…