Anl. 7
In Kraft seit 01. Oktober 2017
Up-to-date
| Erhebungsmerkmal | Anzugebende Einheit | Betrachtungs- zeitraum | Anmerkungen / Detaillierungen |
| Mitarbeiter (in Ganztagskräften) | Anzahl | Vierteljährlich | Unterschieden in eigene Mitarbeiter sowie Leasingpersonal und freie Mitarbeiter |
| Investitionen in technische Infrastruktur | Euro | Jährlich | |
| Investitionen in Vertrieb und Kundenservice (Call Center, Shops) | Euro | Jährlich | |
| Erhaltene Förderungen für den Ausbau von Infrastruktur | Euro | Jährlich | |
Rückverweise
KEV · Kommunikations-Erhebungs-Verordnung
§ 2 Statistische Einheiten
…5. (Anm.: Z 5 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 105/2013) (2) Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind hinsichtlich der Anlage 7 sämtliche Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen sowie Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsdiensten.…