Für Dienste unter einer internationalen Rufnummer für Universal International Shared Cost Numbers mit der Landeskennzahl 808 ist dem Teilnehmer ein Entgelt von EUR 0,20 pro Minute zu verrechnen.
Rückverweise
KEM-V 2009 · Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009
§ 128 Inkrafttreten
…1) Diese Verordnung tritt, sofern in den folgenden Absätzen nicht anders bestimmt wird, mit 7. Juli 2009 in Kraft. (2) § 3 Z 16 lit. i und j hinsichtlich Nachrichtendienste sowie § 121 Abs. 6 hinsichtlich eventtarifierter…
§ 117 Allgemeines
…Bereichen 810, 820, 821, 900, 901, 930, 931, 939 und im Zugangskennzahlbereich 118 sowie im Bereich für Universal International Shared Cost Numbers gemäß § 7a unter Maßgabe der bereichsspezifischen Bestimmungen zulässig. (2) Unabhängig von der Klassifikation eines Dienstes als Mehrwertdienst im Sinne von § 3 Z 16 kommen…
§ 118 Bewerbung
…leicht verständlich sein. (6) Bei Rufnummern aus den Bereichen 810, 820 und 821 sowie im Bereich für Universal International Shared Cost Numbers gemäß § 7a sind Abs. 1 Z 2 sowie die Abs. 2 bis 5 nicht anzuwenden. (7) In Zusammenhang mit der akustischen Bewerbung von Diensten…