§ 71 Nummernstruktur
In Kraft seit 07. Juli 2009
Up-to-date
§ 71 Nummernstruktur — KEM-V 2009
Rufnummern im Bereich 720 bestehen aus der dreistelligen Bereichskennzahl 720 und einer sechsstelligen Teilnehmernummer. Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind im Rahmen der Bestimmungen des § 4 zulässig.
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