§ 6 Nutzungsverbot für nicht geregelte Rufnummernbereiche
In Kraft seit 07. Juli 2009
Up-to-date
KEM-V 2009
Gliederung
1. Abschnitt: Allgemeines
§ 6 Nutzungsverbot für nicht geregelte Rufnummernbereiche
Die Nutzung aller nicht in dieser Verordnung geregelten Rufnummernbereiche sowie nicht zugeteilter Rufnummern durch Kommunikationsnetzbetreiber oder Kommunikationsdienstebetreiber ist verboten.
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